
← Mutmaschen - Für ein gutes Leben in Kompression27 jul · 14 min
109 - Ist Lymphdrainage wirklich Voraussetzung für die Lipödem-OP?
Immer mehr Ärztinnen und Ärzte verschreiben keine Lymphdrainage mehr bei Lipödem, und viele von euch fragen sich zu Recht, was das für eure Liposuktion bedeutet, wenn ihr doch sechs Monate konservative Therapie nachweisen müsst. Ich habe mir für diese Folge den offiziellen Richtlinientext ganz genau angeschaut, und was da wirklich steht, hat mich selbst überrascht. Ich lese dir wortwörtlich vor, was der Gemeinsame Bundesausschuss tatsächlich fordert und was eben nicht.
Du erfährst in dieser Folge:
► Was der GBA-Richtlinientext zur Liposuktion bei Lipödem wirklich verlangt
► Warum Lymphdrainage nicht automatisch Voraussetzung für die OP ist
► Warum „ärztlich verordnet und dokumentiert" das entscheidende Stichwort für deine sechs Monate ist
► Warum die Kassenleistung Liposuktion in der Praxis oft an der Vergütung für Operateur*innen scheitert
Quellen:
Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem, Beschluss des G-BA vom 17. Juli 2025, in Kraft getreten am 9. Oktober 2025. Zitierte Stelle: § 4 Absatz 3 Buchstabe a. https://www.g-ba.de/beschluesse/7335/
Richtlinientext im Volltext (Servicedokument mit eingearbeiteten Änderungen): https://www.g-ba.de/downloads/40-268-11725/2025-07-17_QS-Massnahmen_Liposuktion-Lipoedem_RL-Version.pdf
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