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# 99 Sitzungsdienst 3 (Einstellungen, Plädoyer, Haft)

# 99 Sitzungsdienst 3 (Einstellungen, Plädoyer, Haft)12 mei2 u 01 min

Worauf muss man sich im Sitzungsdienst noch einstellen? Na, auf Gespräche rund um die Einstellung! Warum und wann muss ich hier den Ausbilder anrufen, nach welchen Kriterien darf ich eine Einstellung mit und ohne Auflage für opportun halten - und wie behaupte ich mich, wenn ich zur Einstellung gedrängt werde? Herzstück dieser Folge ist aber etwas anderes: Das Plädoyer! Wie spreche ich die Anwesenden an? Wann plädiere ich eher lang, wann eher kurz, wann ist eine Beweiswürdigung geboten, wann eher nicht? Wie gehe ich mit meiner Nervosität um? Diese und viele weiteren Fragen erörterten Henning Barton, Richter am Landgericht, und Anna Henrichs, Richterin, beide AG-Leitende, in dieser dritten und letzten Folge unserer großen Reihe zum staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Wenn ihr alle Folgen aufmerksam gehört habt, habt ihr neben vielen praktischen Tricke wie nebenbei auch noch etwas anderes gelernt: Nämlich mit welcher inneren und äußeren Haltung würdig und zugleich bestimmt unser Rechtsstaat vertreten werden kann. Denn auch das bedeutet Sitzungsvertretung - viel Spaß beim Hören!

Kapitelmarken:

00:00 Begrüßung

04:40 Zeitpunkt der Einstellungsentscheidung

08:22 Einstellung oder Beschränkung?

13:20 Was mache ich, wenn ich zur Zustimmung „gedrängt“ werde?

16:30 „Vorprüfung“ bei Einstellung nach §§ 153, 153a StPO: Geständnis und Ersttäter

20:01 Argumente pro Einstellung

37:10 Ruf den Ausbilder an!

39:16 Die Beschränkungsmöglichkeiten nach §§ 154, 154a StPO

44:28 Das Plädoyer - kurz oder lang?

47:58 Der Aufbau des (langen) Plädoyers