
← CEO2-neutral - Der Interview-Podcast für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen6 dagen geleden · 40 min
Ab 27.09. gilt die EmpCo: Was darf ich in meiner Nachhaltigkeitskommunikation noch sagen?
Die Deadline der EmpCo-Richtlinie rückt immer näher. Um euch gut darauf vorzubereiten, haben wir Roman Brtka von Ashurst Perkins Coie zu Gast. Roman ist Partner in der Kanzlei und unterstützt seine Klient:innen seit vielen Jahren im Bereich Green Advertising und ESG-Kennzeichnung.
Er erklärt, worauf Unternehmen jetzt achten müssen, um Abmahnungen zu vermeiden. Gleichzeitig diskutieren wir, wo es bei der EmpCo noch Nachholbedarf gibt. Denn so eindeutig sind die Vorgaben natürlich nicht in allen Punkten. Das führt vor allem dazu, dass Unternehmen sehr genau abwägen müssen, welche Begrifflichkeiten sie in ihrer Kommunikation verwenden.
Für uns Konsument:innen ist das grundsätzlich ein guter Schutz. Gleichzeitig bedeutet es aber auch, dass Unternehmen, die tatsächlich nachhaltig wirtschaften, überlegen müssen, welche Aspekte ihrer Nachhaltigkeitsarbeit sie noch kommunizieren können und auf welche Aussagen sie vielleicht besser verzichten.
Im Zuge unseres Gesprächs haben wir Roman auch zum Einsatz von KI gefragt: Welche Verantwortung tragen Unternehmen, wenn sie KI-generierte Inhalte in ihrer Kommunikation einsetzen? Und wie sollten sie mit den damit verbundenen Haftungsfragen umgehen?
Ein guter Rundumschlag, um euch auf den **27.09.2026** und die wichtigsten Änderungen der EmpCo vorzubereiten.