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Rechtsprechungsupdate: KI-Gesichtserkennung im Strafverfahren

Rechtsprechungsupdate: KI-Gesichtserkennung im Strafverfahren25 sep8 min

Ein Software-Treffer als Haftgrund? – KI-Gesichtserkennung vor Gericht

Genügt ein automatisierter Treffer der KI-gestützten Gesichtserkennung, um einen Haftbefehl zu rechtfertigen? Diese Frage beschäftigte gleich zwei Gerichte in Baden-Württemberg – mit bemerkenswerten Konsequenzen für die Praxis.

Benjamin Dobre nimmt in diesem Rechtsprechungsupdate beide Beschlüsse unter die Lupe. Ausgangspunkt war ein vermeintlicher räuberischer Diebstahl in einem Drogeriemarkt, bei dem das Gesichtserkennungssystem des BKA einen Treffer lieferte. Das Amtsgericht Reutlingen lehnte den Haftbefehl zunächst ab, daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Doch auch das Landgericht Tübingen bestätigte am 2. März 2026 per Beschluss die Ablehnung, wenn auch mit anderer Begründung.

Besonders im Fokus steht die Frage, welche Anforderungen an den dringenden Tatverdacht zu stellen sind, wenn sich die Ermittlungen maßgeblich auf einen KI-Treffer stützen, und ob es sich bei der Gesichtserkennungssoftware des BKA überhaupt um Künstliche Intelligenz im Sinne der KI-Verordnung handelt. Außerdem geht es um die praktischen Konsequenzen für die Verteidigung: Welche Ansatzpunkte bietet ein solcher Fall, um einen Haftbefehl anzugreifen oder von vornherein zu verhindern?

Hier geht’s zum Urteil des AG Reutlingen:

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001637569

Hier geht’s zum Urteil des LG Tübingen:

https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-13289

Hier geht’s zur Folge „AI-Act“: https://criminal-compliance.podigee.io/328-cr