
← Criminal Compliance Podcast14 aug · 8 min
Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Verbandssanktionen
Unternehmensstrafrecht „light“: Geldbußen in Millionenhöhe
Deutschland kennt kein echtes Unternehmensstrafrecht. Und trotzdem kann schon das Fehlverhalten einer einzigen Führungskraft ein Unternehmen Millionen kosten – wie passt das zusammen?
In der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" widmet sich Dr. Christian Rosinus dem Thema Verbandssanktionen. Im Zentrum steht die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG, das zentrale Instrument zur Sanktionierung von Unternehmen, mit einem Ahndungsrahmen von bis zu 10 Millionen Euro bei Vorsatz und 5 Millionen Euro bei Fahrlässigkeit. Dr. Rosinus erklärt, wer überhaupt als Leitungsperson gilt, wann mehrere Bußen nebeneinander möglich sind und warum ausgerechnet § 130 OWiG als „Auffangnorm" für Unternehmen so gefährlich wird.
Besonders im Fokus steht die geplante Reform – versteckt im Regierungsentwurf zur EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie vom 29. April 2026, der § 30 OWiG deliktsübergreifend neu fasst: 40 statt 10 Millionen Euro bei Vorsatz, 20 statt 5 bei Fahrlässigkeit. Dazu erstmals allgemeine Bemessungskriterien, die Compliance, Aufklärung und Wiedergutmachung ausdrücklich mildernd berücksichtigen. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie in dieser Folge.
Hier geht‘s zur Folge „Das neue Verbandssanktionengesetz“:
https://criminal-compliance.podigee.io/4-rosinusonair
Hier geht‘s zur Doppelfolge „Der Entwurf des Verbandssanktionengesetzes aus Sicht der Industrie“:
https://criminal-compliance.podigee.io/12-rosinusonair und https://criminal-compliance.podigee.io/13-rosinusonair
Hier geht‘s zur Folge „Die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem Verbandssanktionengesetz“:
https://criminal-compliance.podigee.io/22-rosinusonair
Hier geht´s zur Folge „Vom Saulus zum Paulus – Das Verbandssanktionengesetz in der Diskussion“:
https://criminal-compliance.podigee.io/35-rosinusonair