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041 Zweiter Bienenstand: wann er sich wirklich lohnt

041 Zweiter Bienenstand: wann er sich wirklich lohnt10 Aug27 min

Irgendwann wird der eine Standort zu eng, oder mehr Völker an einem Ort bringen plötzlich nicht mehr Honig. Markus Habermehl erklärt in dieser Honigraum-Folge, wann ein zweiter Bienenstand wirtschaftlich sinnvoll wird, und warum er selbst inzwischen findet, dass die Option auf einen zweiten Platz schon viel früher Sinn ergibt, als die meisten denken.

Wenn die Tracht am ersten Standort nicht mehr reicht Stehen zu viele Völker an einem Ort, konkurrieren sie um dieselben Ressourcen, und jedes zusätzliche Volk bringt weniger. Ein zweiter Standort mit eigener Tracht kann dann mehr bringen als ein weiteres Volk am vollen ersten Stand. Dazu kommt: verschiedene Standorte ermöglichen verschiedene Sortenhonige und verteilen das Risiko, wenn an einem Ort die Tracht ausfällt.

Der Grund, an den kaum jemand von Anfang an denkt Für Markus persönlich zählt noch etwas anderes, unabhängig von Trachtdruck oder Völkerzahl: die praktische Organisation. Ein eingefangener Schwarm gehört nicht direkt neben die bestehenden Völker, sondern erstmal in Quarantäne. Ein Ableger muss außerhalb des Flugkreises des Hauptstandorts stehen, sonst finden die Flugbienen zurück zum Muttervolk. Und wer langfristig eigene Königinnenzucht betreiben will, profitiert von einem zweiten, belegstellenähnlichen Platz für die Begattung. Diese Gründe haben mit Wachstum nichts zu tun, sie sprechen dafür, sich die Option auf einen zweiten Standort schon früh offen zu halten.

Der Aufwand, den man ehrlich einplanen muss Ein zweiter Standort bedeutet auch mehr Arbeit. Jede Kontrolle, jede Behandlung, jede Fütterung braucht zusätzliche Fahrten. Gute Erreichbarkeit und realistische Zeitplanung entscheiden, ob ein zweiter Stand auf Dauer praktikabel bleibt oder zur Belastung wird.

Wo überhaupt einen Platz finden Als mögliche Standorte nennt Markus Bahnflächen, Firmengelände, Gemeindeflächen, Forstflächen, Streuobstwiesen und private Grundstücke. Rechtlich braucht es die Zustimmung des Eigentümers, außerdem die Meldung beim Veterinäramt und die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse, das gilt für jeden Standort.