
← Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast)28 ago · 11 min
#39 EdM - Abschlussdokumentationen bei einer Organisationsmediation
In dieser Folge sprechen wir über die Abschlussdokumentation in der Organisationsmediation und darüber, wie viel Bericht an den Auftraggeber möglich, nötig und zulässig ist. Im Mittelpunkt steht das Spannungsfeld zwischen Vertraulichkeit im Gesprächskreis und dem Informationsinteresse der Organisation. Wir erläutern, dass nach § 4 des Mediationsgesetzes Verschwiegenheit gilt, in der Organisationsmediation aber oft dennoch Rückmeldungen erwartet werden. Anhand von Beispielen zeigen wir, dass selbst scheinbar neutrale Angaben Rückschlüsse ermöglichen können und dass deshalb Prozessdaten und Gesprächsinhalte klar zu trennen sind. Außerdem besprechen wir, dass Zweck, Inhalt und Form von Berichten bereits in der Auftragsklärung festgelegt werden sollten. Unser Fazit ist, dass Vertraulichkeit nicht bedeutet, gar nichts mitzuteilen, sondern Informationswege bewusst und zurückhaltend zu gestalten.