Sei doch nicht besteuert!

← Sei doch nicht besteuert!8 sept. · 42 min

#211: Die GmbH-Steuer ohne GmbH: Was hinter der § 1a Option steckt

#211: Die GmbH-Steuer ohne GmbH: Was hinter der § 1a Option steckt8 sept.42 min

Über 50 Prozent Grenzsteuersatz durch Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuerüberhang – das trifft künftig nicht nur Spitzenverdiener, sondern auch die über 440.000 Personengesellschaften in Deutschland, viele davon wichtige Familienunternehmen. Denn während Kapitalgesellschaften ihre Gewinne bei Thesaurierung nur mit rund 30 Prozent versteuern, hängt die Steuerlast bei Personengesellschaften direkt vom persönlichen Steuersatz der Gesellschafter ab. In dieser Folge zeigen wir, wie das Optionsmodell nach § 1a KStG diesen Nachteil auflöst, ohne dass Unternehmen ihre Rechtsform wechseln müssen.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2022 können sich Personenhandelsgesellschaften auf Antrag vollständig wie Körperschaften besteuern lassen – seit dem Wachstumschancengesetz 2024 gilt das auch für GbRs, nur Einzelunternehmer bleiben außen vor. Gesellschaftsrechtlich ändert sich dabei nichts: Die Haftung bleibt unbeschränkt, der Gesellschaftsvertrag flexibel, eine notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung entfällt weiterhin. Steuerlich dagegen ändert sich einiges – wir gehen die wichtigsten Vorteile durch: Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer entfällt die 25-Prozent-Mindestbeteiligungsquote für die Betriebsvermögensbegünstigung, und beim Eintritt neuer Gesellschafter droht anders als bei der GmbH kein Aufgeld nach § 7 Abs. 8 ErbStG. Bei der Grunderwerbsteuer bleibt die optierende Gesellschaft nach § 5 GrEStG weiterhin als Personengesellschaft privilegiert – Grundstücksübertragungen können also grunderwerbsteuerfrei erfolgen, solange nicht innerhalb der Sperrfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG optiert wird.

Besonders spannend wird's bei der Nutzung von Anlaufverlusten: Wer eine Immobilie zunächst über eine GbR erwirbt, kann Sanierungsverluste auf privater Ebene nutzen und erst wechseln, sobald das Objekt Cashflow generiert – ein Modell, das auch für Startups mit hohen Anfangsverlusten interessant sein kann. Wir diskutieren außerdem, ob die GbR künftig sogar als Alternative zur klassischen GmbH-Holding taugt, etwa gemeinsam mit dem Ehepartner, und wie § 8b KStG dabei greift.

Ganz ohne Haken ist das Modell aber nicht: Die Option gilt steuerlich als fiktiver Formwechsel nach § 25 UmwStG, verbunden mit einer siebenjährigen Sperrfrist nach § 22 UmwStG bei Veräußerung der Beteiligung. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen wie ein Betriebsgrundstück im Eigentum eines Gesellschafters muss mit übertragen werden, und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist danach nicht me