Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

← Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft5 dagen geleden · 1 u 39 min

Die Geheimdienstreform – Rechtsbelehrung 152

Die Geheimdienstreform – Rechtsbelehrung 1525 dagen geleden1 u 39 min

Nachrichtendienste beobachten, sammeln Informationen und werten sie aus. Die Polizei darf dagegen unmittelbar eingreifen, etwa Personen festnehmen, Wohnungen durchsuchen oder Gefahren abwehren. Die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei ist historisch geprägt und gehört zu den Grundlinien der deutschen Sicherheitsarchitektur nach 1945. Nachrichtendienste verfügen deshalb grundsätzlich nicht über solche polizeilichen Befugnisse.

Mehr Macht für die Nachrichtendienste?

Die geplante Geheimdienstreform könnte dieses Gefüge grundlegend verändern. Anlass sind auch mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das klarere Regeln für die Arbeit der Dienste verlangt, etwa bei der Weitergabe von Daten an andere Behörden. Zugleich sollen die Nachrichtendienste aber auch neue Befugnisse erhalten, vom Zugriff auf Autodaten und Kameras über automatisierte Datenanalysen bis hin zu Hacking und weiteren operativen Maßnahmen.

Befürworter der Reform halten die zusätzlichen Befugnisse angesichts von Cyberangriffen, Sabotage und hybriden Bedrohungen für notwendig. Kritiker warnen dagegen davor, dass sich Nachrichtendienste mit immer weitergehenden operativen Befugnissen der Polizei annähern.

Wie viel Geheimdienst verträgt der Rechtsstaat?

Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, wie strikt Nachrichtendienste und Polizei auch unter veränderten Bedrohungslagen voneinander getrennt bleiben müssen. Wie mächtig dürfen Nachrichtendienste in einem Rechtsstaat werden, und wer kontrolliert sie?

Darüber sprechen wir mit Prof. Dr. Markus Löffelmann. Wir klären, welche Nachrichtendienste es in Deutschland gibt und warum hier bewusst von Nachrichtendiensten und nicht einfach von Geheimdiensten gesprochen wird. Danach geht es um die geplanten neuen Befugnisse, die Weitergabe von Informationen an andere Behörden, die Rolle des Unabhängigen Kontrollrats und den Einsatz automatisierter Datenanalyse sowie externer Analyseplattformen wie Palantir.

Schließlich fragen wir, welche Änderungen verfassungsrechtlich notwendig sind, welche politisch gewollt sind und warum der öffentliche Widerstand gegen die Reform bislang vergleichsweise gering ausfällt.

Unser Gast: Prof. Dr. Markus Löffelmann ist Professor für nationales und internationales Sicherheitsrecht am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Zuvor war er Richter am Landgericht München I sowie am Oberlandesgericht München, unter anderem im Staatsschutzsenat. Seine Schwe