
← MOUNT ERBRECHT18 Sept · 58 min
#55 Lass uns scheiden, aber bleib mein Erbe / die Gefahren des § 725 ABGB
Die Ehe oder Lebensgemeinschaft endet, das Testament zugunsten des Ex soll aber aufrecht bleiben. Achtung: Handlungsbedarf!
Christian Rabl und Andreas Tschugguel setzen ihre Auseinandersetzung mit § 725 ABGB fort und besprechen weitere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs.
Dieses Mal geht es um diese spannenden Fragen:
• Was muss ich nach der Trennung tun, damit das bestehende Testament aufrecht bleibt?
• Der Unterschied zwischem dem Ende einer Freundschaft und einer Lebensgemeinschaft
• Wann liegt rechtlich eine Lebensgemeinschaft vor?
• Muss man zusammenwohnen, um Lebensgefährten zu sein?
• Welche Bedeutung haben getrennte Haushalte und getrennte Konten?
• Was passiert bei der Trennung mit einer letztwilligen Verfügung, die vor der nun gescheiterten Ehe/Lebensgemeinschaft errichtet wurde?
• Welche Rolle spielt der tatsächliche Wille des Verstorbenen?
• Warum kann ein nach einer Trennung geäußerter Wille unter Umständen nicht ausreichen?
• Und wann kann neben § 725 ABGB auch § 572 ABGB relevant werden?